Gewaesserordnung_Head

Gewässerordnung des ASV-Würmchesbader

für das Vereinsgewässer Urfeld

Das Angeln ist ausschließlich mit einem gültigen Fischereierlaubnisschein gestattet.

Als Angelzeit gilt 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr.

Den Anweisungen der Präsidiumsmitglieder und Gewässerwarte ist unbedingt Folge zu leisten.

Der Fischereierlaubnisschein ist jedem, sich ausweisenden Vereinsmitglied auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Nutzung von Einrichtungen des Vereines ist nur mit Genehmigung des Präsidiums gestattet.

Das Angeln im Schonbereich ist nicht gestattet.

Nachtangeln ist nur mit Genehmigung des Präsidiums erlaubt.

Zum Grillen sind ausschließlich die ausgewiesenen Orte zu benutzen.

Lagerfeuer bedürfen der Genehmigung durch das Präsidium!

Die Angelplätze sind sauber zu halten und dürfen nicht verändert werden!

Die Feuerstätten gelten nicht als Mülldeponie. Zigarettenkippen gehören in die Mülltonne.

Das Ausweiden von Fischen ist auf dem gesamten Gelände untersagt!

Erlaubt ist das Fischen mit zwei Ruten, bestückt mit je einem Haken! Weitere Ruten sind als – eindeutig nicht im Einsatz befindlich – erkenntlich sichtbar abzustellen!

Bindend sind die Mindestmaße und Schonzeiten des Vereins!

Fliege, Spinner, Blinker, Wobbler sind erlaubt, wenn durch ihre Nutzung keine anderen Angler behindert oder gefährdet werden.

Das Anfüttern ist nur mit lebendem Köder gestattet (Maden oder Würmer).

Futterkorb und Köderfischsysteme sind erlaubt. Es gilt: Ein Liter Nassfutter dürfen für den Futterkorb mitgeführt werden. Für das Köderfischsystem gilt: Es dürfen ausschließlich tote Köderfische aus dem Gewässer stammend verwendet werden! Dabei sind die Mindestmaße für die verwendeten Köderfische zu beachten.

Der Einsatz des Setzkeschers ist verboten!

Gefangene maßige Fische sind sofort waidgerecht zu töten und in das Fangprotokoll einzutragen. Untermaßige sowie Fische die in ihrer Schonzeit gefangen wurden, sind umgehend schonend zurückzusetzen.

Jugendliche bis zu vierzehn Jahren dürfen unter Aufsicht und unmittelbarem Einwirkungsbereich eines Fischereischeininhabers an diesem Gewässer den Fischfang ausüben. Alle für den Tierschutz relevanten Vorgänge obliegen dem Fischereischeininhaber.

Ab dem zehnten Lebensjahr gilt für Jugendliche der „Jugendfischereischein“.

Tages- und Jahreskarten sind sofort nach dem Ablauf im Briefkasten am Gewässer zu deponieren.

Verstöße gegen diese Ordnung führen zum sofortigen Verlust der Fischereierlaubnis!
Unregelmäßigkeiten am Gewässer sind umgehend an folgende Adresse zu melden: Peter Triebkorn, Sperlingsweg 38, 50389 Wesseling: Telefon: 02236 83270.