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Die Fischereiprüfung in Nordrhein-Westfalen

Wer mit einer Handangel der Fischerei nachgehen möchte, egal ob an unserem Vereinsgewässer oder anderswo, muss im Besitz eines Fischereischeins sein. Dieser muss beim Angeln stets mitgeführt werden und ist bei einer Kontrolle vor Ort vorzuzeigen.

Wenn Du noch keinen Fischereischein besitzt, unterstützen wir Dich als Vereinsmitglied bei der Vorbereitung auf die Fischereiprüfung. Hier findest Du die offiziellen Prüfungsfragen und die zugehörigen Auflösungen sowie unterstützendes Material wie zum Beispiel Abbildungen der Fische, die Du später im Rahmen der Prüfung bestimmen musst. Von unseren fachkundigen Mitgliedern bekommst Du außerdem jederzeit nützliche Tipps, zum Beispiel worauf es in der praktischen Prüfung besonders ankommt. So bestehst Du mit Leichtigkeit die Fischereiprüfung NRW und kannst fortan in ganz Deutschland an erlaubten Stellen Deinem Angelsport nachgehen.

 

Voraussetzungen für die Fischereiprüfung

Die Verordnung über die Fischereiprüfung bestimmt, dass die Prüfung bei der unteren Fischereibehörde abzulegen ist, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Als Wesselinger hat man somit die Fischereiprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Erft-Kreises abzulegen. Dafür gibt es zwei Termine im Jahr.

Die nichtöffentliche Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und findet vor einem dreiköpfigen Prüfungsausschuss statt.

Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde vollständig ausgefüllt einzureichen.

Personen, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Personen, für die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist, dürfen zur Prüfung nicht zugelassen werden.

Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung wird rechtzeitig vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben. Personen, die zur Prüfung nicht zugelassen werden, erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Nach Bestehen der Prüfung, wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt. Bei Nichtbestehen wird ein schriftlicher Bescheid erteilt. Die Prüfungstermine werden zweimal im Jahr angesetzt und zwei Monate vorher im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt gegeben.

 

Ablauf der Prüfung

Theoretischer Teil der Prüfung

Im theoretischen Teil werden dem Prüfling insgesamt 60 Fragen aus folgenden Sachgebieten gestellt:

• Allgemeine Fischkunde
• Spezielle Fischkunde
• Gewässerkunde und Fischhege
• Natur- und Tierschutz
• Gerätekunde
• Gesetzeskunde

Praktischer Teil der Prüfung

Im praktischen Teil sind zunächst ausreichende Artenkenntnisse der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachzuweisen. Hierzu werden dem Prüfling 6 von 49 Bildtafeln vorgelegt.

Weiterhin hat der Prüfling ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät waidgerecht zusammenzubauen.

Hat der Prüfling den praktischen Teil der Fischerprüfung nicht bestanden, so kann er diesen Teil ohne erneute Wiederholung des theoretischen Prüfungsteils zu einem späteren Zeitpunkt, frühestens jedoch bei der nächsten Fischerprüfung, nachholen.

 

Nach der Prüfung

Wichtig! Nach bestandener Prüfung ist man zwar stolzer Besitzer eines Fischerei-Zeugnisses. Dieses allein reicht für die Ausübung der Fischerei aber noch nicht aus. Erst muss man nun bei der zuständigen Behörde (Rathaus / Verwaltung / Bürgerservice) ein Jahres- oder Fünfjahresfischereischein beantragen. Dort müssen das Prüfungszeugnis, der Personalausweis und ein Passbild vorgelegt werden. (Bei einer späteren Verlängerung reichen dann der abgelaufene Fischereischein und der Personalausweis).

Erst jetzt ist man im Besitz des richtigen Fischereischeins!

Für das Angeln braucht man allerdings auch noch die Erlaubnis für die jeweiligen Gewässer – einen Fischereierlaubnisschein. Dieser kann beim jeweiligen Fischereiberechtigten oder Fischereipächter erworben werden. Auskunft darüber, wer in unserem Umkreis jeweils Fischereiberechtigter oder Fischereipächter der Gewässer ist, erhält man bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Erft-Kreises.

Fischereierlaubnisscheine für unser Vereinsgewässer bekommt man hier.

 

Wir unterstützen Dich

Hier sind ein paar nützliche Dokumente, die Dich bei der Vorbereitung auf die Fischereiprüfung unterstützen:

Prüfungsverordnung

Offizieller Gesetzestext der Verordnung über die Fischereiprüfung NRW

Theoretischer Teil

Alle Prüfungsfragen der sechs Kategorien der Fischereiprüfung und die zugehörigen Auflösungen

Verzeichnis der Fischarten

Dieses bebilderte Verzeichnis der Fischarten ist ideal für die Prüfungsvorbereitung

Praktischer Teil

Ein paar Informationen über das, was den Fischerei-Prüfling im praktischen Teil erwartet